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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.05.1977, Az.: IV ZR 13/76

Gesellschafter; Versorgungsberechtigte; Versorgungsrente; VBL

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.05.1977
Aktenzeichen
IV ZR 13/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11563
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 69, 171 - 181
  • MDR 1977, 921-922 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 1493-1496 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die von der VBL zu gewährende Versorgungsrente ruht nicht gemäß § 65 Abs. 6 der Satzung, wenn der Versorgungsberechtigte von einem Gesellschafter der beteiligten Arbeitgeber-Gesellschaft (§§ 19 Abs. 2 c, 65 Abs. 4a der Satzung), der selbst nicht zu dem Kreis der in § 65 Abs. 4 der Satzung genannten Arbeitgeber gehört, unmittelbar und ausschließlich aus dessen Mitteln ein Ruhegeld erhält.