Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.06.1990, Az.: 5 AZR 350/89
Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung; Wegfall des Arbeitsplatzes; Pflicht zur Zurverfügungstellung eines anderen Arbeitsplatzes
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.06.1990
- Aktenzeichen
- 5 AZR 350/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 10069
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Köln 13.04.1989 - 1 Sa 522/88
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, entsprechend seinem Arbeitsvertrag tatsächlich beschäftigt zu werden.
2. Hat der Arbeitgeber den Wegfall des Arbeitsplatzes zu vertreten, so richtet sich der Anspruch des Arbeitnehmers in erster Linie auf Zurverfügungstellung eines gleichwertigen anderen Arbeitsplatzes.