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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.06.1990, Az.: 5 AZR 350/89

Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung; Wegfall des Arbeitsplatzes; Pflicht zur Zurverfügungstellung eines anderen Arbeitsplatzes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.06.1990
Aktenzeichen
5 AZR 350/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 10069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Köln 13.04.1989 - 1 Sa 522/88

Amtlicher Leitsatz

1. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, entsprechend seinem Arbeitsvertrag tatsächlich beschäftigt zu werden.

2. Hat der Arbeitgeber den Wegfall des Arbeitsplatzes zu vertreten, so richtet sich der Anspruch des Arbeitnehmers in erster Linie auf Zurverfügungstellung eines gleichwertigen anderen Arbeitsplatzes.