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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.12.1972, Az.: 5 AZR 310/72

Heuerverhältnis; Vertretungsverhältnis; Seeschiffahrt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.12.1972
Aktenzeichen
5 AZR 310/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10132
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 04.04.1972 - 1 Sa 9/72

Fundstelle

  • AP Nr 1 zu § 24 SeemG

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frage, zwischen welchen Parteien das Heuerverhältnis abgeschlossen ist, ist entscheidend nach den Angaben des Heuerscheins zu beurteilen.

2. Das Vertretungsverhältnis erfordert im Grundsatz nicht die Mitteilung der Person des Vertretenen (im Anschluß an BGH LM Nr. 10 zu § 164 BGB).