Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.06.1982, Az.: 1 ABR 56/80

Mehrarbeit; Betriebsratsmitbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.06.1982
Aktenzeichen
1 ABR 56/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 30.11.1979 - 10 Bv 9/79
LAG Hamburg 10.07.1980 - 1 TaBV 1/80

Fundstellen

  • BB 1982, 59
  • DB 1982, 2356

Amtlicher Leitsatz

Bei der in bestimmten Abständen erforderlich werdenden Aufnahme eines Bestandes außerhalb der üblichen Arbeitszeit stellt sich unabhängig von der Zahl der dafür benötigten Arbeitnehmer ein Regelungsproblem hinsichtlich der Frage, ob, wann und durch wen für diese Bestandsaufnahme Mehrarbeit geleistet werden soll. Diese Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Die einseitige Heranziehung von Arbeitnehmern zu Überstunden durch den Arbeitgeber verstößt gegen dieses Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat kann deren Unterlassung verlangen.