Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.06.1982, Az.: 1 ABR 56/80
Mehrarbeit; Betriebsratsmitbestimmung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.06.1982
- Aktenzeichen
- 1 ABR 56/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamburg 30.11.1979 - 10 Bv 9/79
- LAG Hamburg 10.07.1980 - 1 TaBV 1/80
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1982, 59
- DB 1982, 2356
Amtlicher Leitsatz
Bei der in bestimmten Abständen erforderlich werdenden Aufnahme eines Bestandes außerhalb der üblichen Arbeitszeit stellt sich unabhängig von der Zahl der dafür benötigten Arbeitnehmer ein Regelungsproblem hinsichtlich der Frage, ob, wann und durch wen für diese Bestandsaufnahme Mehrarbeit geleistet werden soll. Diese Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Die einseitige Heranziehung von Arbeitnehmern zu Überstunden durch den Arbeitgeber verstößt gegen dieses Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat kann deren Unterlassung verlangen.