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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.03.1958, Az.: 2 AZR 533/55

Anderweitiger Arbeitsverdienst; Vertragsmäßige Vergütung; Dauer des Annahmeverzuges; Anrechnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.03.1958
Aktenzeichen
2 AZR 533/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10002
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 31.05.1955 - 2 Sa 43/55

Fundstellen

  • BAGE 5, 217 - 220
  • AP Nr. 1 zu § 9 KSchG
  • DB 1958, 546-547 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 550 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 1060-1061 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Im Falle des KSchG § 9 ist der anderweitige Arbeitsverdienst grundsätzlich auf die vertragsmäßige Vergütung für die ganze Dauer des Annahmeverzuges und nicht nur für denjenigen Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der anderweitige Arbeitsverdienst erzielt worden ist.