Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.07.1993, Az.: 1 BvR 501/93
Selbstnutzungswunsch; Vermieter; Eigenbedarfskündigung; Fachgericht; Rechtsfindung; Beachtung; Lebensplanung; Wohnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.07.1993
- Aktenzeichen
- 1 BvR 501/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12809
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW-RR 1993, 1357-1358 (Volltext mit red. LS)
- WuM 1994, 132-133 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Ein Selbstnutzungswunsch des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung muß vor den Fachgerichten regelmäßig Achtung finden. Er erfordert Zugrundelegung bei der Rechtsfindung (BVerfG, HdM Nr. 14). Vom Vermieter ist keine Lebensplanung zu verlangen, zu der er noch nicht verpflichtet war, als er die gekündigte Wohnung vermietete.