§ 3 MaßstG - Sicherung des Eigenbehalts
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG)
- Amtliche Abkürzung
- MaßstG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 603-11
Von Mehr- oder Mindereinnahmen gegenüber den länderdurchschnittlichen Einnahmen sowie von überdurchschnittlichen Mehreinnahmen oder unterdurchschnittlichen Mindereinnahmen je Einwohner gegenüber dem Vorjahr muss dem betreffenden Land ein Eigenbehalt verbleiben.