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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.11.1980, Az.: V ZR 153/79

Zwangsversteigerung; Übergang von Rechten; Darlehnshypothek; Hypothek; Valutafähigkeit; Erlösverteilung; Ausfall einer Hypothek; Wertersatz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.11.1980
Aktenzeichen
V ZR 153/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 12050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 482 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1601-1603 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erklärt in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Ersteigerer eines Grundstücks als Inhaber einer darauf lastenden voll valutafähigen Darlehenshypothek, diese solle bestehen bleiben, obwohl sie bei der Erlösverteilung teilweise ausfällt, hat der Ersteigerer gegen den Darlehensschuldner jedenfalls einen Bereicherungsanspruch auf Wertersatz in der Höhe, in der die Darlehensforderung nicht durch die Erlösverteilung befriedigt ist.