Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1967, Az.: 3 RK 17/65
Verpflichtung zu Dienstbeginn; Eintritt in die Beschäftigung; Krankheitsbedingte Verhinderung; Beginn des Beschäftigungsverhältnisses; Nichtbegründungswille
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.02.1967
- Aktenzeichen
- 3 RK 17/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10548
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 26, 124 - 128
- DB 1967, 1095 (Volltext)
- DB (Beilage) 1967, 4 (Kurzinformation)
- NJW 1967, 1389-1391 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wer sich verpflichtet hat, seinen Dienst an einem bestimmten Tage anzutreten, tritt mit diesem Tage auch dann in die Beschäftigung ein (RVO § 306 Abs. 1), wenn er die Arbeit infolge Erkrankung nicht aufnehmen kann, es sei denn, daß er durch sein Verhalten zu erkennen gibt, daß ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet werden soll.