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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1967, Az.: 3 RK 17/65

Verpflichtung zu Dienstbeginn; Eintritt in die Beschäftigung; Krankheitsbedingte Verhinderung; Beginn des Beschäftigungsverhältnisses; Nichtbegründungswille

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.02.1967
Aktenzeichen
3 RK 17/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10548
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 26, 124 - 128
  • DB 1967, 1095 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1967, 4 (Kurzinformation)
  • NJW 1967, 1389-1391 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wer sich verpflichtet hat, seinen Dienst an einem bestimmten Tage anzutreten, tritt mit diesem Tage auch dann in die Beschäftigung ein (RVO § 306 Abs. 1), wenn er die Arbeit infolge Erkrankung nicht aufnehmen kann, es sei denn, daß er durch sein Verhalten zu erkennen gibt, daß ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet werden soll.