Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1962, Az.: II ZR 117/61
Aufrechnung; Gegenüberstehende Forderungen; Klagforderung; Grundurteil; Summarische Prüfung; Betragsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 14.06.1962
- Aktenzeichen
- II ZR 117/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10240
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1962, 889 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1962, 1618-1619 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1962, 746-747 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Steht die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte streitige Forderung mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang, so kann auch ein Grundurteil ohne diese Entscheidung ergehen. In diesem Fall müßte jedoch eine mindestens summarische Prüfung ergeben, daß auch bei Bestehen der Aufrechnungsforderung mit hoher
Wahrscheinlichkeit dem Kläger im Betragsverfahren noch ein Teil seiner geltend gemachten Forderung zuzusprechen ist.