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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1962, Az.: II ZR 117/61

Aufrechnung; Gegenüberstehende Forderungen; Klagforderung; Grundurteil; Summarische Prüfung; Betragsverfahren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.06.1962
Aktenzeichen
II ZR 117/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10240
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1962, 889 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 1618-1619 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1962, 746-747 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Steht die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte streitige Forderung mit der Klagforderung im rechtlichen Zusammenhang, so kann auch ein Grundurteil ohne diese Entscheidung ergehen. In diesem Fall müßte jedoch eine mindestens summarische Prüfung ergeben, daß auch bei Bestehen der Aufrechnungsforderung mit hoher

Wahrscheinlichkeit dem Kläger im Betragsverfahren noch ein Teil seiner geltend gemachten Forderung zuzusprechen ist.