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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.05.1965, Az.: 1 BvL 16/64

Beschluß des Strafgerichts; Beschluß bei gleicher Besetzung; Vorlegen eines Beschlusses

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.05.1965
Aktenzeichen
1 BvL 16/64
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1965, 10431
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Bremerhaven 17.03.1964 - 3 Ms 21/64

Fundstellen

  • BVerfGE 19, 71 - 72
  • MDR 1965, 722 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein Strafgericht kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nur in der gleichen Besetzung den Beschluß, eine Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, fassen, in der es auch das Urteil getroffen hätte.