Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.01.1995, Az.: 1 BvR 234/94
Berufungskläger; Rechtsauffassung; Erstinstanzliches Vorbringen; Anspruchsvoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Wiederholung des Beweisantritts
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.01.1995
- Aktenzeichen
- 1 BvR 234/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1995, 828 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird eine Klage abgewiesen, weil das Erstgericht ein von mehreren Anspruchsvoraussetzungen als nicht hinreichend dargelegt ansieht, und setzt sich der Berufungskläger nur mit dieser Rechtsauffassung auseinander, bezieht sich im übrigen aber nur auf sein erstinstanzliches Vorbringen, ist offensichtlich, daß er seinem Vorbringen zu den übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach wie vor Bedeutung beimißt. Das BerGer. ist deshalb bei Entscheidungserheblichkeit jedenfalls verpflichtet, den Berufungskläger darauf hinzuweisen, daß es eine ausdrückliche Wiederholung des Beweisantritts erwarte.