Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.01.1995, Az.: 1 BvR 234/94

Berufungskläger; Rechtsauffassung; Erstinstanzliches Vorbringen; Anspruchsvoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Wiederholung des Beweisantritts

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.01.1995
Aktenzeichen
1 BvR 234/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1995, 828 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird eine Klage abgewiesen, weil das Erstgericht ein von mehreren Anspruchsvoraussetzungen als nicht hinreichend dargelegt ansieht, und setzt sich der Berufungskläger nur mit dieser Rechtsauffassung auseinander, bezieht sich im übrigen aber nur auf sein erstinstanzliches Vorbringen, ist offensichtlich, daß er seinem Vorbringen zu den übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach wie vor Bedeutung beimißt. Das BerGer. ist deshalb bei Entscheidungserheblichkeit jedenfalls verpflichtet, den Berufungskläger darauf hinzuweisen, daß es eine ausdrückliche Wiederholung des Beweisantritts erwarte.