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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.05.1972, Az.: 4 RJ 239/71

Schulausbildung; Berufsausbildung; Verzögerung; Wehrdienstpflicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.05.1972
Aktenzeichen
4 RJ 239/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10870
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 47 zu § 1267 RVO

Amtlicher Leitsatz

Eine (Schul- oder) Berufsausbildung ist durch Erfüllung der Wehrdienstpflicht verzögert worden, wenn der Berechtigte ohne Ableistung des Wehrdienstes seine Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beendet haben würde.