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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.04.1974, Az.: 1 AZR 139/73

Betriebsrat; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung; Lohnanspruch; Wegfall der Möglichkeit der Arbeitsleistung wegen schlechten Wetters

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.04.1974
Aktenzeichen
1 AZR 139/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 25.01.1973 - AZ: 7 Sa 988/72

Fundstellen

  • BB 1974, 1119
  • DB 1974, 879-880 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 1725-1726 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Nimmt das Betriebsratsmitglied an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 teil, so ist es lediglich so zu entlohnen, wie wenn es im Betrieb verblieben wäre.

2. Das gilt auch dann, wenn bei Verbleiben im Betrieb die Arbeitsleistung wegen schlechten Wetters nicht hätte erbracht werden können.