Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 24a HmbBeihVO - Risikofeststellung, Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung bei erblicher Vorbelastung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO)
Amtliche Abkürzung
HmbBeihVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2030-1-90

(1) Bei einem begründeten Verdacht auf ein erblich bedingt erhöhtes Brust- und Eierstockkrebsrisiko sind Aufwendungen für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung nach Maßgabe der folgenden Absätze beihilfefähig.

(2) Voraussetzung ist die Leistungserbringung in dafür von der Deutschen Krebshilfe oder von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Zentren. Aufwendungen für die Erbringung der Leistung außerhalb dieser Zentren sind bei Anwendung gleichwertiger medizinischer Standards beihilfefähig.

(3) Beihilfefähig sind Aufwendungen für

  1. 1.

    die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, einschließlich Erstberatung, Stammbaumerfassung, Mitteilung des Genbefunds sowie Beratung weiterer Familienmitglieder einmalig bis zur Höhe von insgesamt 900 Euro,

  2. 2.

    eine Genanalyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall), die der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet werden, wenn nach ärztlicher Bescheinigung

    1. a)

      aus der Gentestung keine Therapieoptionen mehr für die bereits erkrankte Person abgeleitet werden können; dies ist durch eine schriftliche ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, oder

    2. b)

      die erkrankte Person eine Beratung und Befundmitteilung ablehnt, jedoch einer Genanalyse ihres Blutes im Hinblick auf einen möglichen Nutzen für die ratsuchende Person zustimmt,

    bis zur Höhe von 5.900 Euro,

  3. 3.

    Untersuchungen einer gesunden ratsuchenden Person hinsichtlich der beim bekanntem Indexfall mutierten Gensequenz bis zur Höhe von 360 Euro und

  4. 4.

    die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstock-Krebsrisiko bei nachgewiesener pathogener Keimbahnmutation in den Genen BRCA1 und BRCA2 sowie bei einem Heterozygotenrisiko von mindestens 20 vom Hundert oder einem verbleibenden Lebenszeitrisiko, an Brust- oder Eierstockkrebs zu erkranken, von mindestens 30 vom Hundert, bis zur Höhe von 580 Euro pro Jahr.

Die Kosten einer Genanalyse bei einer gesunden ratsuchenden Person sind bis zu dem in Satz 1 Nummer 2 genanntem Betrag beihilfefähig, wenn kein Indexfall zur Verfügung steht (Tod) und eine statistische Mutationsnachweiswahrscheinlichkeit von mindestens 10 vom Hundert besteht.