Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.11.1989, Az.: 2 BvR 246/89
Gemeindevertreter; Antragstellung; Annahme; Tagesordnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.11.1989
- Aktenzeichen
- 2 BvR 246/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12226
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- GemR
Fundstellen
- NJW 1990, 1105 (red. Leitsatz)
- NVwZ 1990, 355-356 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Unter dem Gesichtspunkt des Art. 19 IV GG ist es nicht zu beanstanden, daß Gemeindevertreter nach der Gemeindeordnung über das Recht, Anträge zu stellen hinaus u. a. nur dann das Recht auf Aufnahme dieser Anträge in die Tagesordnung der Gemeindevertretung haben, wenn sie von einem Viertel der Gemeindevertreter unterstützt werden.