§ 19 ThürRAVG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz Über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürRAVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 330-2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung(1) in Kraft. Die Rechte und Pflichten nach § 6 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 und 2 entstehen jedoch erst in dem in der Satzung zu bestimmenden Zeitpunkt.
Verkündung erfolgte am 7.6.1996