Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.02.1972, Az.: 4 AZR 153/71
Dokumentation; Technischer Angestellter; Sonstiger Innendienst
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.02.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 153/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10049
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 05.03.1971 - 1 Sa 181/70
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- DB 1972, 1028 (Kurzinformation)
- PersV 1976, 193
- RiA 1972, 193
Amtlicher Leitsatz
1. Ein auf dem Gebiet der Dokumentation tätiger Angestellter kann technischer Angestellter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte der Anlage 1a zum BAT sein. Das ist dann der Fall, wenn gerade durch eine Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Befähigung zur Erfüllung dieser Aufgaben erlangt wird.
2. Ist das nicht der Fall, sind Aufgaben auf dem Fachgebiet der Dokumentation als Tätigkeiten im sonstigen Innendienst im Sinne der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 der Vergütungsgruppen anzusehen.