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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.02.1972, Az.: 4 AZR 153/71

Dokumentation; Technischer Angestellter; Sonstiger Innendienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.02.1972
Aktenzeichen
4 AZR 153/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 05.03.1971 - 1 Sa 181/70

Fundstellen

  • DB 1972, 1028 (Kurzinformation)
  • PersV 1976, 193
  • RiA 1972, 193

Amtlicher Leitsatz

1. Ein auf dem Gebiet der Dokumentation tätiger Angestellter kann technischer Angestellter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte der Anlage 1a zum BAT sein. Das ist dann der Fall, wenn gerade durch eine Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Befähigung zur Erfüllung dieser Aufgaben erlangt wird.

2. Ist das nicht der Fall, sind Aufgaben auf dem Fachgebiet der Dokumentation als Tätigkeiten im sonstigen Innendienst im Sinne der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 der Vergütungsgruppen anzusehen.