Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.11.1999, Az.: 2 BvR 1339/98
Anforderungen an Form und Inhalt eines Klageerzwingungsantrags; Anforderungen an die Darstellung des Gang des Ermittlungsverfahrens bei Schilderung des Sachverhalts; Berücksichtigung des Zwecks der Formerfordernisse; Berücksichtigung justizieller Grundrechte bei Auslegung prozessualer Normen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.11.1999
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1339/98
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 29896
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 2000, 1027 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die Anforderungen an die Darstellung des Gangs des Ermittlungsverfahrens als formelle Voraussetzung eines Klageerzwingungsantrags dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist.