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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.05.1992, Az.: 2 BvR 434/92

Asylverfahren; Abschiebung; Unanfechtbarer Beschluß; Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.05.1992
Aktenzeichen
2 BvR 434/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12580
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • InfAuslR 1992, 291-294 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1992, 1083-1084 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Anforderungen, denen ein unanfechtbarer Beschluß des VG über einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung genügen muß, können zumindest nicht geringer sein als diejenigen, die für ein unanfechtbares Urteil in Asylsachen oder für den abschließenden Beschluß in Eilverfahren gem. §§ 10, 11 gelten.