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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.11.2020, Az.: 1 BvR 2328/20

Verwerfung des Antrags auf Richterablehnung als unzulässig

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.11.2020
Aktenzeichen
1 BvR 2328/20
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2020, 44316
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201102.1bvr232820

Verfahrensgang

vorgehend
SG Düsseldorf - 10.06.2020 - AZ: S. 12 AS 1505/20 ER

Tenor:

Der Antrag auf Richterablehnung wird verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Das Ablehnungsgesuch ist entgegen § 19 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG weder begründet noch betrifft es ein Mitglied der Kammer; es bezieht sich damit nicht auf das konkrete Verfahren und ist deshalb unzulässig.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.