Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.10.1992, Az.: 2 BvR 805/91
Zustellung; Wiedereinsetzung; Vertrauen; Ständige Wohnung; Abwesenheit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 06.10.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 805/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12482
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1993, 847
- NVwZ 1993, 466 (red. Leitsatz)
- SGb 1993, 515 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellung zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung erhalten wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Betroffene selbst keine zumutbaren Anstrengungen zum "Wegfall des Hindernisses" unternimmt.