Bundesfinanzhof
Beschl. v. 16.01.1970, Az.: VI R 31/68
Entscheidung des Großen Senats; Gegenstände der gehobenen Lebensführung; Werbungskosten; Nichtselbständige Arbeit; Beruflicher Nutzungsanteil
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 16.01.1970
- Aktenzeichen
- VI R 31/68
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1970, 10372
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BStBl II 1970, 187
- DB 1970, 714 (Volltext)
- DStR 1970, 180 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Es soll eine Entscheidung des Großen Senats gemäß § 11 Abs. 4 FGO über folgende Fragen herbeigeführt werden: 1. Können Aufwendungen für Gegenstände der gehobenen Lebensführung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch dann sein, wenn sich der berufliche Nutzungsanteil nicht leicht ermitteln läßt und/oder wenn er von untergeordneter Bedeutung ist? 2. Nach welchen Grundsätzen ist, wenn die Frage zu 1. bejaht wird, der anteilige berufliche Nutzungsanteil festzustellen?