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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 16.01.1970, Az.: VI R 31/68

Entscheidung des Großen Senats; Gegenstände der gehobenen Lebensführung; Werbungskosten; Nichtselbständige Arbeit; Beruflicher Nutzungsanteil

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
16.01.1970
Aktenzeichen
VI R 31/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10372
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1970, 187
  • DB 1970, 714 (Volltext)
  • DStR 1970, 180 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Es soll eine Entscheidung des Großen Senats gemäß § 11 Abs. 4 FGO über folgende Fragen herbeigeführt werden: 1. Können Aufwendungen für Gegenstände der gehobenen Lebensführung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch dann sein, wenn sich der berufliche Nutzungsanteil nicht leicht ermitteln läßt und/oder wenn er von untergeordneter Bedeutung ist? 2. Nach welchen Grundsätzen ist, wenn die Frage zu 1. bejaht wird, der anteilige berufliche Nutzungsanteil festzustellen?