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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.06.1980, Az.: VI ZR 106/79

Arbeitsunfall; Sozialgericht; Revision

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.06.1980
Aktenzeichen
VI ZR 106/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11988
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1980, 925-926 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Entscheidungen über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Verfahren der RVO oder der Sozialgerichtsbarkeit, an die das Zivilgericht nach § 638 RV0 gebunden ist, sind vom Revisionsgericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie erst nach Einlegung der Revision ergangen sind.