Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.01.1964, Az.: VII ZR 204/62
Handelsvertreter; Leiter eines Auslieferungslagers; Betriebskosten; Unternehmensrisiko; Provisionseinkünfte
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.01.1964
- Aktenzeichen
- VII ZR 204/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10287
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1964, 331-332 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Handelsvertreter i. S. des § 84 HGB (hier: Leiter eines Auslieferungslagers mit Verkaufsstelle) ist derjenige, der alle Betriebskosten und damit das typische Unternehmensrisiko aus seinen Provisionseinkünften zu tragen hat und wer frei bestimmen kann, wieviel Personal er anstellen will und auch für deren Entlohnung aufzukommen hat.