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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.01.1964, Az.: VII ZR 204/62

Handelsvertreter; Leiter eines Auslieferungslagers; Betriebskosten; Unternehmensrisiko; Provisionseinkünfte

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.01.1964
Aktenzeichen
VII ZR 204/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10287
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1964, 331-332 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Handelsvertreter i. S. des § 84 HGB (hier: Leiter eines Auslieferungslagers mit Verkaufsstelle) ist derjenige, der alle Betriebskosten und damit das typische Unternehmensrisiko aus seinen Provisionseinkünften zu tragen hat und wer frei bestimmen kann, wieviel Personal er anstellen will und auch für deren Entlohnung aufzukommen hat.