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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1973, Az.: 5 AZR 46/73

Ehemann; OHG; Ehefrau; Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Ausdrückliche Abrede

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.07.1973
Aktenzeichen
5 AZR 46/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10116
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 10.08.1972 - 2 Sa 29/71

Fundstellen

  • DB 1974, 36-37 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 380 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Leistet der Ehemann in einer offenen Handelsgesellschaft, die von seiner Ehefrau und deren Brüder als Gesellschafter betrieben wird, Dienste, so folgt daraus allein ein Anspruch des Ehemannes gegen die OHG auf Vergütung für diese Dienste noch nicht.

2. Ein solcher Vergütungsanspruch setzt vielmehr voraus, daß zwischen dem Ehemann und der Gesellschaft dienstvertragliche Beziehungen durch ausdrückliche Abrede oder durch schlüssiges Verhalten begründet worden sind.