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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.09.1981, Az.: 4 AZR 569/79

Teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter; Unterrichtsstunden; Anrechnung von Stunden; Teilnahme an Ausbildungsseminaren; Gerichte für Arbeitssachen; Schließen von Tariflücken; Tarifautonomie

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.09.1981
Aktenzeichen
4 AZR 569/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 07.02.1979 - 8 Sa 16/78

Fundstellen

  • BAGE 36, 218 - 229
  • DB 1982, 608
  • JR 1982, 396

Amtlicher Leitsatz

1. Ein teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter hat in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Anrechnung von Stunden der Teilnahme an Ausbildungsseminaren auf die Unterrichtsstunden. Das gilt auch für Frauen, die ein Kind unter 16 Jahren versorgen.

2. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es verwehrt, nach eigenem billigen Ermessen Tariflücken zu schließen, die durch andere billigem Ermessen entsprechende Regelungen geschlossen werden könnten, weil damit verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingegriffen würde.