Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.09.1981, Az.: 4 AZR 569/79
Teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter; Unterrichtsstunden; Anrechnung von Stunden; Teilnahme an Ausbildungsseminaren; Gerichte für Arbeitssachen; Schließen von Tariflücken; Tarifautonomie
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.09.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 569/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 07.02.1979 - 8 Sa 16/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 36, 218 - 229
- DB 1982, 608
- JR 1982, 396
Amtlicher Leitsatz
1. Ein teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter hat in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Anrechnung von Stunden der Teilnahme an Ausbildungsseminaren auf die Unterrichtsstunden. Das gilt auch für Frauen, die ein Kind unter 16 Jahren versorgen.
2. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es verwehrt, nach eigenem billigen Ermessen Tariflücken zu schließen, die durch andere billigem Ermessen entsprechende Regelungen geschlossen werden könnten, weil damit verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingegriffen würde.