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Bundesfinanzhof
Urt. v. 04.08.2004, Az.: VII B 241/03

Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen mit der Beschwerde; Begründung der Befangenheit eines Richters durch rechtsfehlerhafte prozessleitende Verfügungen; Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Videokonferenz; Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs bei unzutreffender Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung; Bestehen eines sachlichen Grundes bei Verhinderung eines Prozessvertreters im Falle der bestehenden Möglichkeit der Terminwahrnehmung durch ein anderes Mitglied der mit der Prozessführung beauftragten Sozietät; Zumutbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit einer anderweitigen Terminvertretung bei fehlendem Zurverfügungstehen hinreichender Einarbeitungszeit

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
04.08.2004
Aktenzeichen
VII B 241/03
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2004, 24390
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BFH/NV 2005, 218-220

Tenor:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BFH - 04.08.2004 - AZ: VII B 240/03