Bundesfinanzhof
Urt. v. 04.08.2004, Az.: VII B 241/03
Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen mit der Beschwerde; Begründung der Befangenheit eines Richters durch rechtsfehlerhafte prozessleitende Verfügungen; Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Videokonferenz; Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs bei unzutreffender Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung; Bestehen eines sachlichen Grundes bei Verhinderung eines Prozessvertreters im Falle der bestehenden Möglichkeit der Terminwahrnehmung durch ein anderes Mitglied der mit der Prozessführung beauftragten Sozietät; Zumutbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit einer anderweitigen Terminvertretung bei fehlendem Zurverfügungstehen hinreichender Einarbeitungszeit
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 04.08.2004
- Aktenzeichen
- VII B 241/03
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2004, 24390
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BFH/NV 2005, 218-220
Tenor:
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BFH - 04.08.2004 - AZ: VII B 240/03