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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.07.1968, Az.: 11 RA 227/66

Witwenrente; Unterhaltsbedürftigkeit; Wirtschaftlicher Dauerzustand; Befristete Beschäftigung im Todeszeitpunkt; Periodenweise Arbeitslosigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.07.1968
Aktenzeichen
11 RA 227/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10902
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 46 zu § 1265 RVO

Amtlicher Leitsatz

Zu Ermittlung des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor dem Tode des Versicherten ("Zeit seines Todes"), wenn die frühere Ehefrau einige Monate vor dem Tode des Versicherten eine von vornherein zeitlich befristete Beschäftigung übernommen hat, die erst nach dem Tode des Versicherten geendet hat, und wenn sie in den letzten Jahren vor dem Tode des Versicherten in mehrfachem Wechsel arbeitslos gewesen ist oder Notstandsarbeit verrichtet hat.