Bundessozialgericht
Urt. v. 31.07.1968, Az.: 11 RA 227/66
Witwenrente; Unterhaltsbedürftigkeit; Wirtschaftlicher Dauerzustand; Befristete Beschäftigung im Todeszeitpunkt; Periodenweise Arbeitslosigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.07.1968
- Aktenzeichen
- 11 RA 227/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10902
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1265 RVO
- § 42 AVG
Fundstelle
- SozR Nr 46 zu § 1265 RVO
Amtlicher Leitsatz
Zu Ermittlung des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor dem Tode des Versicherten ("Zeit seines Todes"), wenn die frühere Ehefrau einige Monate vor dem Tode des Versicherten eine von vornherein zeitlich befristete Beschäftigung übernommen hat, die erst nach dem Tode des Versicherten geendet hat, und wenn sie in den letzten Jahren vor dem Tode des Versicherten in mehrfachem Wechsel arbeitslos gewesen ist oder Notstandsarbeit verrichtet hat.