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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: BVerwG 3 C 64/77

Vertrauensschutz im Lastenausgleichsrecht; Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt; Kenntnis der Behörde; Ermessensabwägungen; Änderungsbescheid

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.06.1978
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 64/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11208
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Wiesbaden 16.02.1977 - 4/2 E 99/75

Fundstelle

  • Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr 61

Amtlicher Leitsatz

1. Nach der gesetzlichen Regelung besteht im Lastenausgleichsrecht keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Erreichen ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht mehr zurückgenommen werden darf.

2. Ist die Änderung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts nach Kenntnis der Behörde von den die Rechtswidrigkeit begründenden Umständen unverhältnismäßig lange hinausgezögert worden, so müssen die Ermessensabwägungen, die dann doch noch zur Änderung geführt haben, im Änderungsbescheid dargelegt werden.