Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: BVerwG 3 C 64/77
Vertrauensschutz im Lastenausgleichsrecht; Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt; Kenntnis der Behörde; Ermessensabwägungen; Änderungsbescheid
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.06.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 64/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11208
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Wiesbaden 16.02.1977 - 4/2 E 99/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr 61
Amtlicher Leitsatz
1. Nach der gesetzlichen Regelung besteht im Lastenausgleichsrecht keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Erreichen ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht mehr zurückgenommen werden darf.
2. Ist die Änderung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts nach Kenntnis der Behörde von den die Rechtswidrigkeit begründenden Umständen unverhältnismäßig lange hinausgezögert worden, so müssen die Ermessensabwägungen, die dann doch noch zur Änderung geführt haben, im Änderungsbescheid dargelegt werden.