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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Fristversäumung; Prozeßrechtliche Vorschriften

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
03.06.1975
Aktenzeichen
2 BvR 457/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10976
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Kiel 08.03.1974 - 39 OWi 10/74
LG Kiel 09.04.1974 - 33 Qs Owi 84/74

Fundstelle

  • BVerfGE 40, 46 - 51

Redaktioneller Leitsatz

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, daß die Anforderungen daran, welche Vorkehrungen der Betroffene gegen drohende Fristversäumung zu treffen und was er nach eingetretener Versäumung zu tun hat, nicht überspannt werden dürfen. Dieser Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt für die Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden prozeßrechtlichen Vorschriften.