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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1991, Az.: 2 BvR 1056/90

Strafentschädigung; Unschuldsvermutung; Entscheidungsgründe; Strafverfahrensabschluß vor Schuldspruchreife

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.11.1991
Aktenzeichen
2 BvR 1056/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12372
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1992, 2011-2012 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen einer Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen können gegen die Unschuldsvermutung verstoßen, wenn das vorausgegangene Strafverfahren vor Schuldspruchreife abgeschlossen worden war.