Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.05.1995, Az.: 1 BvR 2440/94
Allgemeine Lebenserfahrung; Freigestempelte Sammelpost; Eingang; Wiedereinsetzungsantrag; Erkenntnis des Gerichts; Äußerung des Betroffenen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.05.1995
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2440/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13245
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- HFR 1996, 274-275 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1995, 2546-2547 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1996, 123 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht es nicht, daß freigestempelte Sammelpost den Adressaten in der Regel erst am vierten Tag nach der Absendung erreicht. Hat ein Gericht eine allein aus seiner eigenen Erfahrung erwachsende andere Erkenntnis, so darf es diese seiner Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag nicht zugrunde legen, ohne dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern.