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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.05.1980, Az.: 7 AZR 215/78

Pflegesatz; Liquidationsrecht; Änderungskündigung; Gestaltungsmittel; Entkoppelung; Krankenhaus; Chefarzt; Widerufsvorbehalt; Vertragsanpassung; Teilkündigung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.05.1980
Aktenzeichen
7 AZR 215/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10196
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Ludwigshafen 23.09.1976 - 9 Ca 517/74
LAG Mainz 15.12.1977 - 4 (5) Sa 863/76

Fundstellen

  • BAGE 33, 119 - 140
  • DB 1980, 1754-1756 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 646-648 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Änderungskündigung ist ein geeignetes Gestaltungsmittel zur Entkoppelung des den Krankenhaus-Chefärzten in sogenannten Altverträgen zugebilligten automatischen Liquidationsrechts.

2. Die Vertragsanpassung kann insbesondere durch die Ausübung eines vertraglichen Widerrufsvorbehalts, den Ausspruch einer vertraglich vorgesehenen Teilkündigung, den Abschluß eines Änderungsvertrags und gegebenenfalls durch das begründete Sich-Berufen auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage erfolgen.