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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.07.1987, Az.: 4a RJ 71/86

Übergangsgeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.07.1987
Aktenzeichen
4a RJ 71/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11490
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Trier 27.11.1985 - S 3 J 134/85
LSG Mainz 11.08.1986 - L 2 J 364/85

Fundstellen

  • DB (Beilage) 1989, 9-10 (Kurzinformation)
  • SozR 2200 § 1246 Nr 145

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Bäckermeister im Arbeitsverhältnis, der Lehrlinge (Auszubildende) ausbildet (nicht nur: anleitet), gehört als "besonders qualifizierter Facharbeiter" der höchsten Gruppe des "Vierstufen-Schemas" an (Weiterentwicklung von BSG v. 21. 2. 1985 - 4 RJ 25/84).

2. Hat ein berufsunfähiger Versicherter bereits vor Beginn einer Maßnahme zur Rehabilitation Antrag auf Rente gestellt, ist - vorbehaltlich eines ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willens des Versicherten - auf diesen Antrag im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren über die Gewährung nur von "vorgezogenem" Übergangsgeld zu entscheiden.