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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.11.1990, Az.: BVerwG 2 WD 28/90

Offizier; Disziplinarvorgesetzter; Einsatz von Untergebenen ; Private Zwecke; Zumessungserwägungen; Dienstgradherabsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.11.1990
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 28/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12730
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Nord Münster 15.02.1990 - N 12 VL 23/89

Fundstelle

  • BVerwGE 86, 366 - 370

Amtlicher Leitsatz

Wer als Offizier und Disziplinarvorgesetzter Untergebene wiederholt dem Dienst entzieht und eigennützig für sich privat arbeiten läßt, versagt im Kernbereich seiner Dienstpflichten, so daß als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nicht ein Beförderungsverbot, sondern eine Dienstgradherabsetzung in Betracht zu ziehen ist.