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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.10.1996, Az.: BVerwG 3 B 149/96

Zuordnung von Verwaltungsvermögen; Träger öffentlicher Verwaltung; Nutzung für Verwaltungszwecke

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.10.1996
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 149/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12938
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Dessau 22.05.1996 - 2 A 244/93

Fundstelle

  • NVwZ 1997, 684 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Zuordnung von Verwaltungsvermögen zu einem bestimmten Träger öffentlicher Verwaltung richtet sich auch dann allein nach seiner Zweckbestimmung am 1. Oktober 1989 (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV), wenn bei Nutzung für unterschiedliche Verwaltungszwecke die für ausschlaggebend befundene Zweckbestimmung am 3. Oktober 1990 nicht mehr bestand, ohne daß der Vermögensgegenstand seine Eigenschaft als Verwaltungsvermögen verloren hatte.