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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.1961, Az.: V ZR 136/60

Anpassung des Vertragsinhalts; Veränderte Verhältnisse; Umstände des Einzelfalles; Ausgleich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.09.1961
Aktenzeichen
V ZR 136/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10298
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1961, 1546 (Kurzinformation)
  • DNotZ 1962, 309-312
  • MDR 1962, 38-39 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 29-31 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Für die Anpassung des Vertragsinhalts an die veränderten Verhältnisse gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz. Außer wenn besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Regelung erfordern, kann eine hälftige Aufteilung des angefallenen Vorteils oder Nachteils auf beide Vertragspartner zu einem angemessenen Ausgleich führen.