Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.1961, Az.: V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts; Veränderte Verhältnisse; Umstände des Einzelfalles; Ausgleich
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.09.1961
- Aktenzeichen
- V ZR 136/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10298
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1961, 1546 (Kurzinformation)
- DNotZ 1962, 309-312
- MDR 1962, 38-39 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1962, 29-31 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Für die Anpassung des Vertragsinhalts an die veränderten Verhältnisse gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz. Außer wenn besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Regelung erfordern, kann eine hälftige Aufteilung des angefallenen Vorteils oder Nachteils auf beide Vertragspartner zu einem angemessenen Ausgleich führen.