Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.06.1988, Az.: II ZR 332/87

Rechtskräftiges Strafurteil; Beweisurkunde; Beweiswürdigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.06.1988
Aktenzeichen
II ZR 332/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13158
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 1527-1528 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein rechtskräftiges Strafurteil stellt grundsätzlich eine Beweisurkunde dar, auf die der Tatrichter seine Überzeugung stützen kann. Die Heranziehung der Akten eines rechtskräftigen Strafverfahrens rechtfertigt es nicht, von der Erhebung der zum Beweis des Gegenteils angebotenen Beweismittel abzusehen.