Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.08.1963, Az.: 5 AZR 74/63
Zustzurlaub; Urlaubszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.08.1963
- Aktenzeichen
- 5 AZR 74/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10006
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 20.12.1962 - 3 Sa 394/61
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1963, 1339
- DB 1963, 1579 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, daß der Arbeitgeber zur Gewährung eines zusätzlichen Urlaubs verpflichtet ist, wenn durch ein in die Urlaubszeit des Arbeitnehmers fallendes Ereignis der Erholungszweck des Urlaubs ganz oder teilweise vereitelt wird.
2. Eine in die Urlaubszeit des Arbeitnehmers fallende Niederkunft seiner Ehefrau begründet mangels Vorhandenseins einer einzelvertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Rechtsgrundlage keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung eines Urlaubstages.