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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.08.1963, Az.: 5 AZR 74/63

Zustzurlaub; Urlaubszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.08.1963
Aktenzeichen
5 AZR 74/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10006
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 20.12.1962 - 3 Sa 394/61

Fundstellen

  • BB 1963, 1339
  • DB 1963, 1579 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, daß der Arbeitgeber zur Gewährung eines zusätzlichen Urlaubs verpflichtet ist, wenn durch ein in die Urlaubszeit des Arbeitnehmers fallendes Ereignis der Erholungszweck des Urlaubs ganz oder teilweise vereitelt wird.

2. Eine in die Urlaubszeit des Arbeitnehmers fallende Niederkunft seiner Ehefrau begründet mangels Vorhandenseins einer einzelvertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Rechtsgrundlage keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung eines Urlaubstages.