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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.10.1960, Az.: 5 AZR 470/59

Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.10.1960
Aktenzeichen
5 AZR 470/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 16.06.1959 - 1 Sa 253/59

Fundstelle

  • DB 1960, 1425 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot führt zum Verlust des Anspruchs auf Karenzentschädigung für die Dauer des Verstoßes und seiner Auswirkungen.

2. Auslegung eines Wettbewerbsverbotes im Einzelfall.