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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.1993, Az.: 2 StR 355/93

Untersuchung des Angeklagten; Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft; Notwendigkeit sachverständiger Begutachtung; Sicherungsverwahrung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.09.1993
Aktenzeichen
2 StR 355/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12316
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1994, 130-131 (Kurzinformation)
  • NStZ 1994, 95-96 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1994, 231-232

Amtlicher Leitsatz

Scheidet eine Untersuchung des Angeklagten aus, weil dieser nicht zu der dafür erforderlichen Mitwirkung bereit ist, so bedeutet dies nicht ohne weiteres, daß deshalb die Notwendigkeit sachverständiger Begutachtung insgesamt wegfällt. Eine solche Untersuchung kann entbehrlich sein, wenn ausschließlich Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.