Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.1993, Az.: 2 StR 355/93
Untersuchung des Angeklagten; Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft; Notwendigkeit sachverständiger Begutachtung; Sicherungsverwahrung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.09.1993
- Aktenzeichen
- 2 StR 355/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12316
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1994, 130-131 (Kurzinformation)
- NStZ 1994, 95-96 (Volltext mit red. LS)
- StV 1994, 231-232
Amtlicher Leitsatz
Scheidet eine Untersuchung des Angeklagten aus, weil dieser nicht zu der dafür erforderlichen Mitwirkung bereit ist, so bedeutet dies nicht ohne weiteres, daß deshalb die Notwendigkeit sachverständiger Begutachtung insgesamt wegfällt. Eine solche Untersuchung kann entbehrlich sein, wenn ausschließlich Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.