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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1963, Az.: 4 AZR 425/62

Diplombibliothekare; Gleichwertige Fähigkeiten; Gründliche Beherrschung eines Wissensgebietes; Entsprechende Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.07.1963
Aktenzeichen
4 AZR 425/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10176
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 03.08.1962 - 4 Sa 51/62

Fundstellen

  • BAGE 14, 275 - 282
  • JVBl 1963, 236

Amtlicher Leitsatz

1. Wenn die zweite Alternative in der 16. Fallgruppe der VergGr 5b (Diplombibliothekare) vom Angestellten gleichwertige Fähigkeiten verlangt, so wird nicht das gleiche Wissen und Können, wie es ein Diplombibliothekar besitzt, vorausgesetzt, sondern eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes.

2. Das weitere Tätigkeitsmerkmal der " entsprechenden Tätigkeit" ist erfüllt, falls die vom Angestellten überwiegend ausgeübte Tätigkeit die gleichwertigen Fähigkeiten auch erfordert. Dabei wird jedoch nicht vorausgesetzt, daß der Angestellte bei der ihm übertragenen Tätigkeit jederzeit alle Fähigkeiten einsetzen muß.