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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 17.01.2023, Az.: 1 BvR 1661/21

Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.01.2023
Aktenzeichen
1 BvR 1661/21
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2023, 17788
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230117.1bvr166121

Verfahrensgang

vorgehend
BAG - 27.08.2020 - AZ: 8 AZR 62/19

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.