Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.07.1960, Az.: 1 AZR 72/60
Vertragsänderung; Änderungskündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.07.1960
- Aktenzeichen
- 1 AZR 72/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10063
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf - 12.10.1959 - AZ: 6 Sa 714/58
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1960, 1070-1071 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Wird vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung vorgeschlagen, so wird auch beim Fehlen einer Änderungskündigung in der widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers dann in der Regel eine Einverständniserklärung zu sehen sein, wenn neue Bedingungen für die eigentliche Arbeitsleistung (z. B. Löhne, Zuschläge usw.) angeboten wurden.
2. Dagegen ist mangels einer Änderungskündigung eine solche Annahmeerklärung des Arbeitnehmers in der Weiterarbeit in der Regel nicht zu sehen, wenn es sich um Bedingungen, wie z. B. eine vorgeschlagene Änderung einer Ruhegeldordnung handelt, die für den Arbeitnehmer nicht unmittelbar und sogleich bei der Arbeit praktisch werden.
3. Diese Grundsätze gelten nach der Lebenserfahrung, den Anschauungen des Arbeitslebens und den allgemeinen Auslegungsregeln aber nur in der Regel. Die Umstände des einzelnen Falles und das Verhalten der Parteien im konkreten Fall können eine andere Auslegung rechtfertigen.