Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1972, Az.: 4 AZR 362/71
Heraushebung; Maß der Verantwortung; Unbestimmter Rechtsbegriff; Subsumierung des Sachverhalts
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.06.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 362/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10172
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT
- PersV 1974, 354
Amtlicher Leitsatz
Bei dem Tätigkeitsmerkmal der BAT Vergütungsgruppe 3 Fallgruppe 3 "Heraushebung durch das Maß der Verantwortung" handelt es sich um einen sehr allgemeingehaltenen, sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob der in Betracht kommende Rechtsbegriff verkannt worden ist, ob bei der Subsumierung des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist.