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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.09.2024, Az.: 2 BvL 3/24

Einstellung des Verfahrens betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 184b Absatz 3 Strafgesetzbuch

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.09.2024
Aktenzeichen
2 BvL 3/24
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2024, 26118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Schweinfurt - 19.02.2024 - AZ: 5 Ls 520 Js 3037/23

In dem Verfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
ob § 184b Absatz 3 Strafgesetzbuch verfassungsgemäß ist
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Schweinfurt
vom 19. Februar 2024 - 5 Ls 520 Js 3037/23 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 27. September 2024 beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).

König
Maidowski
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch
Frank
Wöckel