Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13a ThürRKG - Gerichtsvollzieher

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
Amtliche Abkürzung
ThürRKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2032-6

Bei Dienstreisen eines Gerichtsvollziehers in Vollstreckungsangelegenheiten wird Reisekostenvergütung nach den von dem für Justiz zuständigen Ministerium erlassenen Bestimmungen gewährt.