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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.07.1993, Az.: 1 BvR 1174/90

Erstattung notwendiger Auslagen; Durch Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.07.1993
Aktenzeichen
1 BvR 1174/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12716
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 89, 91 - 98
  • NJ 1993, 479 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1993, 3253-3254 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1994, 159 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wird in der Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde die Erstattung notwendiger Auslagen angeordnet, so erfaßt dieser Anspruch regelmäßig nicht die Auslagen, die durch einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung entstanden sind.