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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.11.1981, Az.: 1 StR 501/81

Unterlassung ; Strafmilderung ; Bewertung des Unrechtsgehalts; Berücksichtigung aller Umstände

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.11.1981
Aktenzeichen
1 StR 501/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 155-156 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 393 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1982, 112-113

Amtlicher Leitsatz

Ob das Unterlassen gem. § 13 II StGB milder zu beurteilten ist, kann nicht allein am Maßstab durchschnittlich rechtstreuen Verhaltens ermittelt werden, bei der auch die näheren Umstände der Tat und die für die Bewertung des Unrechtsgehalts der Unterlassung entscheidenden subjektiven Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.